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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19 (https://dejure.org/2019,24939)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.07.2019 - 1 M 81/19 (https://dejure.org/2019,24939)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 1 M 81/19 (https://dejure.org/2019,24939)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Zum anderen müssen Anlassbeurteilungen zwar aus den Regelbeurteilungen entwickelt werden; sie dürfen diese lediglich fortentwickeln ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris = BVerwGE 145, 112 Rn. 30 ).

    Das bedeutet jedoch nur, dass Ausgangspunkt der Anlassbeurteilung die in der vorherigen Regelbeurteilung enthaltenen Feststellungen und Bewertungen zu Eignung, Leistung und Befähigung sind und die Anlassbeurteilung ihren Schwerpunkt darin hat aufzuzeigen, inwieweit bei einzelnen Feststellungen und Bewertungen Veränderungen zu verzeichnen sind ( BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).

    Werden - wie im gegebenen Fall nach den BRL-PVD - aufgrund der einschlägigen Beurteilungsvorschriften ein Erst- und ein Zweitbeurteiler tätig, gibt der Zweitbeurteiler der dienstlichen Beurteilung die abschließende, d. h. maßgebliche Gestalt ( vgl. zu dem Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris Rn. 27 f., Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris ).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 ME 214/06

    Bedeutung von Anlassbeurteilungen für die Auswahl unter um ein höherwertiges Amt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, muss der die der Anlassbeurteilung nachfolgende Regelbeurteilung erstellende Beurteiler für sein Gesamturteil die Leistungsentwicklung und -konstanz des Beamten über den gesamten von der Regelbeurteilung umfassten Zeitraum in den Blick nehmen ( siehe: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 ME 214/06 -, juris Rn. 21 ).

    Hat der Beamte hingegen im Regelbeurteilungszeitraum nicht gleichmäßig gute Leistungen erbracht, werden Leistungssteigerungen oder Leistungsverschlechterungen, die er außerhalb des von der Anlassbeurteilung erfassten Zeitraumes gezeigt hat, im Gesamturteil der Regelbeurteilung oder bei Einzelmerkmalen im Rahmen einer wertenden wie gewichtenden Gesamtschau eine Relativierung erfahren ( vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. März 2007, a. a. O. ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    - vergleichbar einer vollständigen Ermessensreduzierung - geradezu aufdrängt ( BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris = BVerwGE 161, 240, Rn. 43 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Die darin enthaltenen Bewertungen in den Teil-Gesamt-Urteilen wie bei den Einzelmerkmalen sind "gesetzt" und einer erneuten Beurteilung nur entsprechend den Regeln des § 48 VwVfG zugänglich ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, juris ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

    Dementsprechend ist die (mögliche) Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 [m. w. N.] ).

    Indes haben der Erstbeurteiler und zumindest der Zweitbeurteiler den Anlass, die Umstände und das Ausmaß der "Leistungsexplosion" des Beamten im Einzelnen und plausibel zu begründen ( OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 20; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 3/18 -, juris Rn. 47; Verwaltungsgericht Schleswig-Holsteinisches, Beschluss vom 29. September 2020 - 12 B 33/20 -, juris Rn. 16 ).

    Das vom Antragsteller wohl in Sache angesprochene Vier-Augen-Prinzip bei der Erstellung dienstlicher Beurteilungen über Beamte und Richter ist im Übrigen weder verfassungsrechtlich noch in Sachsen-Anhalt einfach-gesetzlich zwingend vorgegeben ( vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 33 ff. betreffend § 50 BLV; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris ).

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch nicht mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Denn vorangehende Anlassbeurteilungen müssen - im Gegensatz zu Beurteilungsbeiträgen - ohne inhaltliche Änderung als konstanter Faktor in die ihnen nachfolgende Regelbeurteilung Eingang finden ( OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 15 m. w. N. ).

    Je häufiger Anlassbeurteilungen erstellt werden oder je länger sich diese auf einen regelzubeurteilenden Zeitraum erstrecken, desto mehr engen sie die Beurteilungsfreiheit des Regelbeurteilers, der überdies nicht mit dem Anlassbeurteiler übereinstimmen muss, ein mit der Folge, dass Anlassbeurteilungen das Ergebnis einer Regelbeurteilung - entgegen Sinn und Zweck eines Regelbeurteilungssystems - maßgeblich präg(t)en ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019, a. a. O., Rn. 16 ff. ).

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19

    Zur nachträglichen Plausibilisierung textlich nicht begründeter Einzelmerkmale in

    Dementsprechend ist die (mögliche) Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 [m. w. N.] ).

    Ausschließlich der Dienstherr oder - entgegen der Annahme der Beschwerde wie im gegebenen Fall - der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll nach dem erkennbaren Sinn der Regelungen über die dienstliche Beurteilung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls grundsätzlich vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen sachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes und seiner Laufbahn entspricht ( OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 ).

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich

    Denn vorangehende Anlassbeurteilungen müssen - im Gegensatz zu Beurteilungsbeiträgen - ohne inhaltliche Änderung als konstanter Faktor in die ihnen nachfolgende Regelbeurteilung Eingang finden ( OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 15 m. w. N. ).

    Je häufiger Anlassbeurteilungen erstellt werden oder je länger sich diese - wie im gegebenen Fall - auf einen regelzubeurteilenden Zeitraum erstrecken, desto mehr engen sie die Beurteilungsfreiheit des Regelbeurteilers, der überdies nicht mit dem Anlassbeurteiler übereinstimmen muss, ein mit der Folge, dass Anlassbeurteilungen das Ergebnis einer Regelbeurteilung - entgegen Sinn und Zweck eines Regelbeurteilungssystems - maßgeblich präg(t)en ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019, a. a. O., Rn. 16 ff., und zum Vorstehenden insgesamt Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O. ).

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da er im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - 1 M 12/21

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Generalstaatsanwaltes von Beamten R 3 Z

    Dementsprechend ist die (mögliche) Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ).

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da diese sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Beschwerdeverfahren wesentlich gefördert hat und sie im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch nicht mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2020 - 1 M 110/20

    Öffentliches Dienstrecht: Zum Zeitpunkt, wann eine Organisationsgrundentscheidung

    Dementsprechend ist die (mögliche) Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2021 - 1 M 136/20

    Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da diese sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert hat und sie ungeachtet dessen im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch nicht mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21

    Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilungsvorschriften; dienstliche

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. und 3. waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da diese sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert haben und sie ungeachtet dessen im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch nicht mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19

    Auswirkung der Mehrstufigkeit eines Vergabeverfahrens

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert hat und sie im Zulassungsverfahren einen Erstattungsanspruch ohnehin nicht mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da dieser sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Beschwerdeverfahren wesentlich gefördert hat und er im gegebenen Fall einen Erstattungsanspruch ohnehin nicht mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21

    Wahrnehmung von eines höherwertigen Dienstpostens als laufbahnrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 M 16/21

    Ernennungskonkurrenz um eine W2-Professur; Berufungskommission;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20

    Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 1 M 102/22

    (Bewerbungskonkurrenz um das Amt eines Wehrleiters einer Freiwilligen Feuerwehr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 79/22

    Zum Beförderungsverbot des § 22 Abs. 2 Nr. 4 LBG LSA (Wartezeit/Stehzeit)- Recht

  • VG München, 17.02.2021 - M 21b E 21.324

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich Nichtberücksichtigung bei einer

  • VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474

    Beförderungsverfahren nach Rangliste zur Beförderung (hier: Rechtswidrigkeit der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20

    Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens; formell fehlerhafter Abbruch, wenn

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2023 - 1 L 116/22

    Berücksichtigung von Krankenhausleistungen im retrospektiv bestimmten Erlösbudget

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 78/22

    Beförderungsverbot des § 22 Abs. 2 Nr. 3 BG ST 2009 wegen fehlender Bewährung auf

  • VG Schleswig, 29.09.2020 - 12 B 33/20

    Recht der Bundesbeamten

  • VG Magdeburg, 27.09.2022 - 5 A 247/20

    Rücknahme einer rechtlich nicht gebotenen Anlassbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 1 L 20/21

    Anwendungsbereich d. Nr. 3 GOÄ

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